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VERARBEITUNG BIOKOST
Die Herstellung von Bio-Lebensmitteln ist in der EU-Ökoverordnung geregelt. So müssen Bioprodukte besonders schonend verarbeitet werden, damit die wertvollen Inhaltsstoffe möglichst erhalten bleiben. Dadurch wird der natürliche Charakter und Wert eines Lebensmittels erhalten, aber auch sein ganz eigener Geschmack. Aus diesem Grund sind Geschmacksverstärker und künstliche Aromen grundsätzlich verboten.
Zusatzstoffe und technischen Hilfsmittel, die zugelassen sind, wurden präzise festgelegt und auf das Nötigste reduziert. So ist es beispielsweise nicht erlaubt, Bio-Lebensmittel oder ihre Zutaten in irgendeiner Weise zu bestrahlen.
Welche Zutaten sind erlaubt? Grundsätzlich gilt die Regel: Alle Zutaten zu einem Biolebensmittel müssen aus ökologischem Anbau stammen. Nicht immer jedoch ist es den Herstellern möglich, alle Zutaten zu einem Öko-Lebensmittel aus ökologischem Anbau zu beziehen. Deshalb erlauben die aktuellen Verarbeitungsrichtlinien für Ökolebensmittel den Einsatz von 20 Zutaten aus konventioneller Herstellung. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Zutaten nicht oder nicht in ausreichender Menge aus ökologischer Herkunft zu erhalten sind. So gibt es zum Beispiel kein ökologisches Salz. Erlaubt sind daneben auch konventionelle Algen, Eicheln, bestimmte Kräuter und Gewürze sowie einige Öle.
Auch Zusatz- und Hilfsstoffe dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn ein Lebensmittel nachweislich ohne ihre Verwendung nicht hergestellt oder haltbar gemacht werden kann. Aber auch dann ist nicht alles erlaubt. Ein Beispiel: Speiseeis kann nicht ohne Stabilisatoren hergestellt werden. Die Richtlinien erlauben jedoch nur Johannisbrotkernmehl oder Guarkernmehl zum Stabilisieren.
Gentechnik ist bei Bio-Lebensmitteln ausgeschlossen. Das ist für viele Menschen besonders wichtig. Rohstoffe, Zutaten oder Hilfsstoffe, die gentechnisch verändert wurden, sind bei der Verarbeitung von Ökolebensmitteln weltweit strikt verboten. Dazu zählen auch sonstige Stoffe wie Starterkulturen für die Herstellung von Joghurt oder Hefekulturen für die Herstellung von Brot. Weder die EU-Ökoverordnung noch die Bio-Anbauverbände kennen hier Kompromisse. Sie halten genetisch veränderte Organismen (GVO) für unvereinbar mit der ökologischen Wirtschaftsweise und Lebensmittelverarbeitung.
Quelle: aid infodienst, was-wir-essen.de
VERARBEITUNG BIOKOST
Mit Liebe produziert - Biokost
Für die Erzeugung von Bioprodukten gibt es strenge Richtlinien. Doch das gilt nicht nur auf dem Acker. Auch die Verarbeitung und Herstellung unterliegt strengen Regeln.Die Herstellung von Bio-Lebensmitteln ist in der EU-Ökoverordnung geregelt. So müssen Bioprodukte besonders schonend verarbeitet werden, damit die wertvollen Inhaltsstoffe möglichst erhalten bleiben. Dadurch wird der natürliche Charakter und Wert eines Lebensmittels erhalten, aber auch sein ganz eigener Geschmack. Aus diesem Grund sind Geschmacksverstärker und künstliche Aromen grundsätzlich verboten.
Zusatzstoffe und technischen Hilfsmittel, die zugelassen sind, wurden präzise festgelegt und auf das Nötigste reduziert. So ist es beispielsweise nicht erlaubt, Bio-Lebensmittel oder ihre Zutaten in irgendeiner Weise zu bestrahlen.
Welche Zutaten sind erlaubt? Grundsätzlich gilt die Regel: Alle Zutaten zu einem Biolebensmittel müssen aus ökologischem Anbau stammen. Nicht immer jedoch ist es den Herstellern möglich, alle Zutaten zu einem Öko-Lebensmittel aus ökologischem Anbau zu beziehen. Deshalb erlauben die aktuellen Verarbeitungsrichtlinien für Ökolebensmittel den Einsatz von 20 Zutaten aus konventioneller Herstellung. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Zutaten nicht oder nicht in ausreichender Menge aus ökologischer Herkunft zu erhalten sind. So gibt es zum Beispiel kein ökologisches Salz. Erlaubt sind daneben auch konventionelle Algen, Eicheln, bestimmte Kräuter und Gewürze sowie einige Öle.
Auch Zusatz- und Hilfsstoffe dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn ein Lebensmittel nachweislich ohne ihre Verwendung nicht hergestellt oder haltbar gemacht werden kann. Aber auch dann ist nicht alles erlaubt. Ein Beispiel: Speiseeis kann nicht ohne Stabilisatoren hergestellt werden. Die Richtlinien erlauben jedoch nur Johannisbrotkernmehl oder Guarkernmehl zum Stabilisieren.
Gentechnik ist bei Bio-Lebensmitteln ausgeschlossen. Das ist für viele Menschen besonders wichtig. Rohstoffe, Zutaten oder Hilfsstoffe, die gentechnisch verändert wurden, sind bei der Verarbeitung von Ökolebensmitteln weltweit strikt verboten. Dazu zählen auch sonstige Stoffe wie Starterkulturen für die Herstellung von Joghurt oder Hefekulturen für die Herstellung von Brot. Weder die EU-Ökoverordnung noch die Bio-Anbauverbände kennen hier Kompromisse. Sie halten genetisch veränderte Organismen (GVO) für unvereinbar mit der ökologischen Wirtschaftsweise und Lebensmittelverarbeitung.
Quelle: aid infodienst, was-wir-essen.de
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