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In der „Berliner Erklärung zur medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten“ stellen die Deutsche Aids-Hilfe, die Deutsche Schmerzliga und 12 weitere medizinische Organisationen eine gemeinsame Forderung: Der Cannabiswirkstoff Dronabinol soll von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden, wenn ein Therapieversuch aufgrund klinischer Studien sinnvoll erscheint. Der Gesetzgeber soll zudem schwerkranke Cannabisanwender vor Strafverfolgung schützen, wenn eine ärztliche Empfehlung vorliegt.
Unterzeichnet haben auch die Deutsche Epilepsievereinigung, die Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie, der Deutsche Patienten Schutzbund, die Tourette-Gesellschaft Deutschland und die Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin.
Als Begründung für die Forderungen heißt es: Der medizinische Nutzen von Cannabinoiden ist heute bei einer Anzahl von Erkrankungen unbestritten. Für Ärzte besteht die Möglichkeit, den Cannabiswirkstoff Dronabinol auf einem Betäubungsmittelrezept zu verordnen. Die Behandlungskosten werden von den Krankenkassen jedoch nur in wenigen Fällen erstattet. Patienten, die sich das Medikament nicht leisten können und demzufolge auf die Selbstmedikation mit Cannabis ausweichen, sind weiterhin von Strafverfolgung bedroht.
Quelle: cannabis-med.org
Cannabis als Heilmittel gefordert
Führende medizinische Gesellschaften und Patientenorganisationen in Deutschland fordern den erleichterten Einsatz von Hanfpflanzen für Heilzwecke. Die Organisationen haben dazu eine gemeinsame Erklärung verfasst. Anlass war eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss am 15. Oktober 2008 zum Thema "Erleichterung der medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten".In der „Berliner Erklärung zur medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten“ stellen die Deutsche Aids-Hilfe, die Deutsche Schmerzliga und 12 weitere medizinische Organisationen eine gemeinsame Forderung: Der Cannabiswirkstoff Dronabinol soll von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden, wenn ein Therapieversuch aufgrund klinischer Studien sinnvoll erscheint. Der Gesetzgeber soll zudem schwerkranke Cannabisanwender vor Strafverfolgung schützen, wenn eine ärztliche Empfehlung vorliegt.
Unterzeichnet haben auch die Deutsche Epilepsievereinigung, die Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie, der Deutsche Patienten Schutzbund, die Tourette-Gesellschaft Deutschland und die Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin.
Als Begründung für die Forderungen heißt es: Der medizinische Nutzen von Cannabinoiden ist heute bei einer Anzahl von Erkrankungen unbestritten. Für Ärzte besteht die Möglichkeit, den Cannabiswirkstoff Dronabinol auf einem Betäubungsmittelrezept zu verordnen. Die Behandlungskosten werden von den Krankenkassen jedoch nur in wenigen Fällen erstattet. Patienten, die sich das Medikament nicht leisten können und demzufolge auf die Selbstmedikation mit Cannabis ausweichen, sind weiterhin von Strafverfolgung bedroht.
Quelle: cannabis-med.org
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