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Die künftige Regelung des Nichtraucherschutzes in der Gastronomie wird weiterhin ein Thema bleiben. Zur Debatte steht, ob es ein generelles Rauchverbot in Gaststätten oder ein Rauchverbot mit Ausnahmen, etwa für Ein-Raum-Kneipen und Lokale mit Nebenräumen, geben soll.
Rauchverbots-Ausnahmen lehnt die Deutsche Herzstiftung jedoch entschieden ab: Denn angesichts der schwerwiegenden gesundheitlichen Risiken durch das Passivrauchen, das in Deutschland alljährlich mehr als 3300 Todesfälle zur Folge hat, ist ein konsequenter Schutz nicht nur der Gäste, sondern insbesondere der Beschäftigten in der Gastronomie nur durch ein generelles Rauchverbot möglich.
Quelle: www.herzstiftung.de
Herzstiftung fordert ausnahmsloses Rauchverbot
Deutlich weniger Herzinfarkte, weniger Schlaganfälle, weniger Atemwegsleiden und weniger Tote: Strikte Rauchverbote vermindern wirksam Herz-Kreislauf- und andere lebensbedrohliche Erkrankungen. Das haben die Erfahrungen im Ausland, zum Beispiel in Irland oder Italien, bereits bewiesen. „Deshalb sollten sich auch deutsche Politiker für ein generelles Rauchverbot in allen öffentlichen Räumen und Gaststätten einsetzen, wenn sie es mit dem Gesundheitsschutz ernst meinen“, fordert Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Becker, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Herzstiftung, anlässlich der aktuellen Rauchverbots-Diskussion nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.Die künftige Regelung des Nichtraucherschutzes in der Gastronomie wird weiterhin ein Thema bleiben. Zur Debatte steht, ob es ein generelles Rauchverbot in Gaststätten oder ein Rauchverbot mit Ausnahmen, etwa für Ein-Raum-Kneipen und Lokale mit Nebenräumen, geben soll.
Rauchverbots-Ausnahmen lehnt die Deutsche Herzstiftung jedoch entschieden ab: Denn angesichts der schwerwiegenden gesundheitlichen Risiken durch das Passivrauchen, das in Deutschland alljährlich mehr als 3300 Todesfälle zur Folge hat, ist ein konsequenter Schutz nicht nur der Gäste, sondern insbesondere der Beschäftigten in der Gastronomie nur durch ein generelles Rauchverbot möglich.
Quelle: www.herzstiftung.de
Rauchverbot ohne Ausnahme Herzstiftung Gesundheitsschutz in Lokalen und Gaststätten