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Recht auf Gesundheit gilt für alle Einwanderer

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat ein neues Online-Dossier veröffentlicht: „Menschen ohne Papiere in Deutschland: Ihr Recht auf Gesundheit.“ Auch ein Jahr nach Veröffentlichung eines Prüfberichts des Bundesministeriums des Innern mit dem Titel „Illegal aufhältige Migranten in Deutschland“ findet das Thema große Aufmerksamkeit. Der Prüfbericht stellte damals hinsichtlich der Gesundheitsversorgung von „Menschen ohne Papiere“ keinen politischen Handlungsbedarf fest. Doch die Betroffenen haben nach wie vor Schwierigkeiten, ihr Recht auf gesundheitliche Versorgung wahrzunehmen. Noch immer besteht in solchen Fällen behördliche Meldepflicht für Mediziner.

Als „Menschen ohne Papiere“ werden Ausländerinnen und Ausländer bezeichnet, die in Deutschland ohne Aufenthaltstitel oder Duldung und ohne behördliche Registrierung leben. Sie haben keinen ungehinderten Zugang zu öffentlichen Einrichtungen der gesundheitlichen Versorgung. Hauptgrund sind die genannten Meldepflichten. Diese besagen, dass öffentliche Stellen die Ausländerbehörde informieren müssen, wenn sie vom illegalen Aufenthalt einer Person erfahren. „Menschen ohne Papiere“ nehmen daher in Deutschland das öffentliche Angebot an gesundheitlicher Versorgung gar nicht oder nur in Notfällen wahr.

Das Angebot im Internet bietet einen schnellen Überblick zum Thema, Hintergrunddokumente und ausgewählte Links. Zusätzlich ermöglichen eingebundene Suchmaschinen eine gezielte Recherche in Menschenrechts-Websites und Datenbanken.

Quelle: institut-fuer-menschenrechte.de

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08.11.2008