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Vor Chemikalien wird gewarnt

Das Europäische Parlament hat kürzlich die neue europäische Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Produkte verabschiedet. Damit ist der Weg frei für neue Symbole und Standardinformationen, die den Verbraucher künftig besser vor den Risiken gefährlicher Chemikalien und Produkte schützen sollen. Ab Dezember 2008 können die neuen Warnkennzeichen verwendet werden. Ab 2012 ist die neue Kennzeichnung für alle gefährlichen Chemikalien, ab 2017 auch für Gemische, die diese Chemikalien enthalten, Pflicht. Bis dahin werden den Herstellern Übergangsfristen eingeräumt.

Unter die neue Verordnung fallen beispielsweise Lösungsmittel für den Heimwerker, Lacke und Farben sowie Haushaltsreiniger. "Die Verordnung stärkt den Verbraucherschutz nicht nur über die verbesserte Kennzeichnung" sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). "Wir können endlich die bei uns vorliegenden Erkenntnisse aus Vergiftungsfällen nutzen, um gezielte Vorschläge für Verbraucherschutzmaßnahmen zu unterbreiten". Bislang durften diese Daten nur für die unmittelbare Bewertung der einzelnen Vergiftungsfälle eingesehen werden.

Neu ist, dass die Kennzeichnung künftig zwischen Chemikalien unterscheidet, die akut wirken und unmittelbar zu einer Vergiftung führen können, und solchen Stoffen, die die Gesundheit auf andere Art schädigen. Zur zweiten Kategorie zählen zum Beispiel Stoffe, die Krebs auslösend wirken oder das ungeborene Leben schädigen können. Auch Lampenöle und Grillanzünder, die bislang nur mit dem "Andreaskreuz" gekennzeichnet waren, tragen künftig das neue Symbol, das vor schweren Gesundheitsschäden warnt. Das BfR hatte wiederholt darauf hingewiesen, dass Lampenöle und Grillanzünder bei Kindern schwere, oft tödliche Lungenschäden verursachen können, und deutlichere Warnhinweise gefordert.

Quelle: Informationsdienst Wissenschaft

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03.10.2008